Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der:
Schlenker & Otto Event Solution GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der, Schlenker und Otto Event Solution GbR, nachfolgend "Veranstaltungstechnikfirma" genannt, und ihren Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt, in Bezug auf die Vermietung von technischem Material und die Bereitstellung von Personal für alle Arten von Veranstaltungen sowie Kultur- und Industrieproduktionen bei denen Veranstaltungstechnik benötigt wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Veranstaltungstechnikfirma sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen zum Zeitpunkt der Annahme.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Buchung oder durch die Lieferung der vereinbarten Leistungen zustande. mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Mietgegenstand und Komplettlösungen
3.1 Die Veranstaltungstechnikfirma vermietet dem Kunden technisches Material gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Bedingungen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Material sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Jegliche Schäden oder Verluste sind der Veranstaltungstechnikfirma unverzüglich zu melden.
3.3 Die Veranstaltungstechnikfirma bietet neben der reinen Vermietung von technischem Material auch Komplettlösungen an, bei denen sowohl das benötigte Material als auch qualifiziertes Personal für die gesamte Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Diese Komplettlösungen können beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: Auf- und Abbau, technische Betreuung während der Veranstaltung, sowie jegliche weiteren Dienstleistungen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Veranstaltung erforderlich sind. Die genauen Leistungen und Bedingungen für Komplettlösungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die Vermietung von technischem Material und die Bereitstellung von Personal werden nach den vereinbarten Konditionen und der aktuellen Preisliste der Veranstaltungstechnikfirma berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Die Tagessätze für Personal verstehen sich für maximal 10 Stunden. Jede weitere Stunde wird mit 10% des Tagessatzes zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Veranstaltungstechnikfirma behält sich vor ab Anbruch der 15. Stunden zwei volle Tagessätze zu fordern.
4.3 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug behält sich die Veranstaltungstechnikfirma das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
5. Stornierung und Änderung von Buchungen
5.1 Stornierungen oder Änderungen von Buchungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der Zustimmung der Veranstaltungstechnikfirma.
5.2 Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum kann die Veranstaltungstechnikfirma eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises erheben. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum kann die Veranstaltungstechnikfirma eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamtpreises erheben.
6. Haftung
6.1 Die Veranstaltungstechnikfirma haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Mitarbeiter der Veranstaltungstechnikfirma verursacht wurden. Die Haftung erstreckt sich nur auf direkte Schäden.
6.2 Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste an gemietetem Material oder Eigentum der Veranstaltungstechnikfirma, die während der Veranstaltung unter seiner Aufsicht entstehen. Dies umfasst insbesondere Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung des Materials. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das gemietete Material zu schützen und sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß verwendet wird.
6.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle von Komplettlösungen haftet die Veranstaltungstechnikfirma jedoch für leichte Fahrlässigkeit auch für Schäden an Sachen, die für die Durchführung der Veranstaltung wesentlich sind und deren ordnungsgemäße Bereitstellung und Funktion im Verantwortungsbereich der Veranstaltungstechnikfirma liegt.
6.4 Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstaltungstechnikfirma.
7. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB wird für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist, sowie für Verträge über die Bereitstellung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, ausgeschlossen.
Mit der Bestätigung dieses Vertrags erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis mit diesem Ausschluss des Widerrufsrechts.
8. Datenschutz
8.1 Die Veranstaltungstechnikfirma erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die Veranstaltungstechnikfirma trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff oder Verlust zu schützen.
8.2 Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten. Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde an die Veranstaltungstechnikfirma wenden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 07.02.2026
